Documento alterado pela reunião anual de associados do dia 22.04.2026

Geändert bei ordentlichen Mitgliederversammlung von 22.04.2026

 

 

Aqui você pode baixar os termos e condições em português e alemão.


Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu den Kursen des Linguarte e.V. (Präsenz- oder Fernunterricht) erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular auf der Website www.linguarte.de. Die Anmeldung ist verbindlich und wird durch den Linguarte e.V. per E-Mail bestätigt, sobald die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen und die Buchungsbestätigung durch SEPA-Lastschriftmandat des Mitgliedsbeitrags sowie der ersten Kursgebühr nachgewiesen ist.
  2. Die Teilnahme an den Kursangeboten des Linguarte e.V. setzt voraus, dass der/die Erziehungsberechtigte und/oder der/die Kursteilnehmer/in selbst Mitglied des Vereins im Sinne der §6, 9 und 10 dieser Satzung ist.
  3. Bei Anmeldungen von Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Erziehungsberechtigten erforderlich.

Preisgestaltung und Leistungsbeschreibung

  1. Der Jahresbeitrag wird pro Kalenderjahr erhoben. Er ist erstmals mit dem Eintritt in den Verein und in den Folgejahren jeweils im ersten Monat des Kalenderjahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist stets in voller Höhe zu entrichten, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts im laufenden Jahr.

  2. Die Preise umfassen die Leistungen von Linguarte e.V. im Rahmen der gebuchten Kurse:

    1. POLH-Präsenzunterricht: Durchschnittlich zwei Unterrichtseinheiten pro Monat (entspricht jeweils 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten), thematische Präsenzveranstaltungen während des Schuljahres sowie einen pädagogischen Bericht zum Kursende
    2. POLH-Fernunterricht: zwei wöchentliche Unterrichtseinheiten (8 Unterrichtsstunden pro Monat à 45 Minuten), thematische Präsenzveranstaltungen während des Schuljahres sowie einen pädagogischen Bericht zum Kursende.
    3. PLE-Fernunterricht: Zwei wöchentliche Unterrichtseinheiten (maximal 8 Unterrichtsstunden pro Monat à 90 Minuten), thematische Präsenzveranstaltungen während des Schuljahres, eine pädagogische Beurteilung durch die Lehrkraft sowie eine Selbsteinschätzung durch den Teilnehmer.
  3. Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 4 (vier) Personen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, behält sich Linguarte e.V. das Recht vor:
    1. Kurse unterschiedlicher Niveaus oder Altersgruppen für einen unbestimmten Zeitraum zusammenzulegen, oder
    2. den Monatsbeiträge des Kurs für einen unbestimmten Zeitraum zu erhöhen, oder
    3. den Kurs abzusagen und die bereits gezahlten Gebühren des laufenden Monats zurückzuerstatten.
  4. Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft über die Kalkulation der monatlichen Gebühren für das laufende sowie das folgende Kalenderjahr.
  5. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus derselben Familie werden degressive Rabatte gemäß folgender Staffel gewährt:

    1. 1 (ein) Teilnehmer: voller monatlicher Beitrag.
    2. 2 (zwei) Teilnehmer: 10 % Rabatt auf den Beitrag des zweiten angemeldeten Teilnehmers.
    3. 3 (drei) Teilnehmer: 15 % Rabatt auf den Beitrag des dritten angemeldeten Teilnehmers.
    4. 4 (vier) oder weitere Teilnehmer: 20 % Rabatt auf den Beitrag ab dem vierten angemeldeten Teilnehmer
  6. Linguarte e.V. organisiert kulturelle Veranstaltungen für die Gemeinschaft in München.
    1. Diese werden von den aktiven Mitgliedern ehrenamtlich organisiert.
    2. Die Erlöse dienen der Deckung der Vereinskosten sowie der Finanzierung der vom Verein angebotenen POLH-Kurse und zukünftigen Veranstaltungen.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Entrichtung des Jahres Mitgliedsbeitrags erfolgt gemäß §7 der Vereinssatzung jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres. Der Beitrag ist mit dem Beitritt ins Vereins automatisch in voller Höhe fällig verlängert, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts oder der ersten Zahlung im laufenden Jahr.
  2. Die Kursgebühren dienen ausschließlich der Deckung der Kurskosten und Veranstaltungen sowie des laufenden Geschäftsbetriebs des Vereins.
    1. Die monatlichen Kursgebühren sind jeweils bis zum fünften (5.) Werktag des laufenden Monats im Voraus zu entrichten.
  3. Automatische Verlängerung und Fortzahlung: Erfolgt keine Abmeldung (Kündigung) des Teilnehmers bis spätestens 3 (drei) Monate vor Ende des laufenden Schuljahres, verlängert sich die Teilnahme automatisch für das darauffolgende Schuljahr. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Gebühren besteht während der Schulferien (insbesondere August und September) sowie beim Fernbleiben des Teilnehmers vom Unterricht, ungeachtet der Gründe.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Verzugszinsen gemäß § 288 BGB).
  5. Bei einem Zahlungsrückstand von zwei (2) Monatsbeiträgen wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen. Die Wiederaufnahme der Teilnahme am Unterricht ist erst nach vollständiger Begleichung der ausstehenden Forderungen möglich.

Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer

  1. Neue Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter haben das Recht, bis zum Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen (insbesondere der Mitgliedsbeitrag) werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  2. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs eines bereits laufenden Kurses durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits entrichteten Kursgebühren
  3. Die Portugiesisch-sprachkurse sind auf die Dauer eines bayerischen Schuljahres (einschließlich des Monats August) ausgelegt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht spätestens 3 (drei) Monate vor Ende des laufenden Schuljahres schriftlich gekündigt wird.
  4. Eine Kündigung während des laufenden Schuljahres ist mit einer Frist von 3 (drei) Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen per E-Mail an admin@linguarte.de. Die Kündigung muss bis zum letzten Tag eines Monats eingegangen sein; die Vertragsbeendigung erfolgt nach Ablauf der 90-tägigen Frist. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Posteingangs bei Linguarte e.V.. Der bereits gezahlte Jahresbeitrag wird nicht erstattet.
  5. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt oder erstattet. Vom Verein (Linguarte e.V.) Abgesagte Unterrichtsstunden werden zu den im Kalender vorgesehenen Terminen oder nach Absprache mit den Eltern und Teilnehmern nachgeholt.

Rücktritt und Kündigung durch den Verein (Linguarte e.V.)

  1. Linguarte e.V. ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses während des Schuljahres so weit unterschritten wird, dass eine Fortführung – auch bei verringerter Stundenzahl – wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Ferner besteht ein Kündigungsrecht, wenn die Lehrkraft aus Gründen höherer Gewalt den Unterricht nicht fortsetzen kann und kein adäquater Ersatz zur Verfügung steht.
  2. Rückerstattung bei Erwachsenenkurse: Im Falle einer Absage eines Erwachsenen Kurses vor dessen Beginn durch Linguarte e.V. werden die bereits gezahlten Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Sollte die Absage während eines laufenden Kurses erfolgen, werden die Gebühren zeitanteilig (pro rata temporis) für die nicht erbrachten Leistungen erstattet.
  3. Beendigung des Lastschriftverfahrens wird das Lastschriftverfahren zum nächstmöglichen Termin nach Eingang und Bestätigung der Kündigung eingestellt.

Einstufung und pädagogische Bewertung

  1. Die Zuweisung zu einem bestimmten Kursniveau erfolgt auf Grundlage der im Anmeldeformular gemachten Angaben oder der Teilnahme an einem vorangegangenen Kurs. Linguarte e.V. behält sich jedoch das Recht vor, die Einstufung nach Beurteilung durch das pädagogische Team anzupassen.
  2. Bei Kinderkursen ist die Teilnahme an einer Probestunde vorgesehen, um vor der endgültigen Anmeldung eine fundierte pädagogische Einschätzung vornehmen zu können.

Unterrichtsräume und digitale Medien

  1. Der Unterricht findet in von Linguarte e.V. angemieteten Räumlichkeiten statt. Der Verein behält sich das Recht vor, Unterrichtsorte und -termine bei Notwendigkeit zu ändern.
  2. Instant-Messaging-Software (z. B. WhatsApp) wird den geschlossenen Gruppen zur Unterrichtsvorbereitung und für Feedback genutzt. Die Einwilligung zur Nutzung erfolgt im Rahmen der Anmeldung. Die Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien kann mit einer Frist von/bis zu zwei (2) Tagen vor dem Unterrichtsbeginn angefordert werden.
  3. Für den Fernunterricht werden Videokonferenz-Systeme (z. B. Zoom, Google Meet) und/oder Lernplattformen (z. B. Google Classroom) den geschlossenen Gruppen genutzt. Die Einwilligung zur Nutzung erfolgt im Rahmen der Anmeldung.

Haftung

  1. Die Haftung von Linguarte e.V. beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Vorstands und/oder der Lehrkräfte. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft beschränkt sich auf die Dauer der Unterrichtszeit in den angemieteten Räumlichkeiten.

Mitwirkungspflicht und Sorgfaltspflicht

  1. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, Mängel oder Störungen unverzüglich dem Veranstalter oder der Lehrkraft zu melden, um Folgeschäden zu vermeiden.
  2. Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter haften für die Behandlung und den Erhalt von Verbandsmaterialien. Zudem sind sie für den ordnungsgemäßen Zustand und das Mitbringen von individuellen Materialien (unabhängig davon, ob diese vom Verein gestellt wurden) verantwortlich.
  3. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter tragen die Verantwortung für das ordnungsgemäße und pünktliche Erscheinen des Teilnehmers zum Unterricht.
  4. Gegenstände, die keinen Bezug zum Unterricht haben, dürfen nicht verwendet werden. Gefährliche, zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände können von der Lehrkraft vorübergehend eingezogen und am Ende des Unterrichts ausschließlich den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Mit Veröffentlichung dieser AGB verlieren alle vorherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
  2. Härtefälle: Über Ausnahmefälle entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen

  3. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist München.